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   VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 3318/88   

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VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 3318/88 (https://dejure.org/1989,1839)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.10.1989 - 8 UE 3318/88 (https://dejure.org/1989,1839)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Oktober 1989 - 8 UE 3318/88 (https://dejure.org/1989,1839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 Abs 1 S 2 GastG, § 4 SperrzeitV HE, § 8 BauNVO
    Verkürzung der Sperrzeit für eine Diskothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 183
  • GewArch 1990, 70
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.09.1976 - 1 C 7.75

    Sperrzeit - Öffentliches Bedürfnis - Offenhaltung der Gaststätte - Repressive

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 3318/88
    Die als repressives Verbot mit Ausnahmevorbehalt ausgestalteten Vorschriften des § 18 Abs. 1 Satz 2 GastG, § 4 SperrzeitVO (BVerwG, U. v. 23.09.76 -- 1 C 7.75 --, GewArch 1977, S. 24 und ihm folgend Hess. VGH, U. v. 27.10.86 -- 8 UE 1123/84 --, GewArch 1987, S. 245) stellen bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen -- ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse -- die Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit in das Ermessen der Behörde.

    Gleichwohl entsprechen die soeben aufgezeigten gaststättenrechtlichen Besonderheiten von Diskotheken inzwischen einer allgemeinen Lebenserfahrung und zwingen nach Auffassung des Senats dazu, gerade Diskotheken zu denjenigen atypischen Fällen zu zählen, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 23.09.76, a.a.O.) eine Verkürzung der Sperrzeit zuzulassen ist.

  • BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 14.84

    Unmöglichkeit der Ausübung eines Gaststättengewerbes in der erlaubten Betriebsart

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 3318/88
    Zumindest in diesem Sinne wird der Begriff der Diskothek hinsichtlich der Betriebszeit in der Praxis verwendet und für eine Diskothek als wesentlich angesehen (BVerwG, U. v. 05.11.85, GewArch 1986, S. 96 und im Anschluß daran VGH Bad.-Württ., U. v. 05.12.86, GewArch 1987, S. 132).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1986 - 14 S 179/86

    Sperrzeitverlängerung für eine Diskothek

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 3318/88
    Zumindest in diesem Sinne wird der Begriff der Diskothek hinsichtlich der Betriebszeit in der Praxis verwendet und für eine Diskothek als wesentlich angesehen (BVerwG, U. v. 05.11.85, GewArch 1986, S. 96 und im Anschluß daran VGH Bad.-Württ., U. v. 05.12.86, GewArch 1987, S. 132).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1983 - 6 S 1022/83

    Gaststätte - Sperrzeitverkürzung - Berücksichtigung des bauplanungsrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 3318/88
    Soweit es um die mit einer Sperrzeitverkürzung regelmäßig verbundene Störung der Nachtruhe geht, ist -- mindestens im Rahmen einer "Vorprüfung" (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., U. v. 19.10.83 -- 6 S 1022/83 --, GewArch 1984, S. 69) -- auch der bauplanungsrechtliche Charakter des Gebiets, in dem die Diskothek betrieben wird, zu berücksichtigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1987 - 14 S 3284/86

    Feststellung des öffentlichen Bedürfnisses für eine Sperrzeitverlängerung

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 3318/88
    Zwar sind für die Ausübung des Ermessens vor allem jene Belange bedeutsam, die nicht unter die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Satz 2 GastG fallen; aber auch bei der Ausübung des Ermessens darf die generelle Eignung von Nachtlokalen, Störungen hervorzurufen, in Rechnung gestellt werden, ohne daß es darauf ankommt, ob im konkreten Fall eine solche Störung unmittelbar zu befürchten ist (VGH Bad.-Württ., U. v. 10.04.87 -- 14 S 3284/86 --, GewArch 1987, S. 243, 244 unter Hinweis auf Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, Rdnr. 11 zu § 18).
  • VGH Hessen, 27.10.1986 - 8 UE 1123/84
    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 3318/88
    Die als repressives Verbot mit Ausnahmevorbehalt ausgestalteten Vorschriften des § 18 Abs. 1 Satz 2 GastG, § 4 SperrzeitVO (BVerwG, U. v. 23.09.76 -- 1 C 7.75 --, GewArch 1977, S. 24 und ihm folgend Hess. VGH, U. v. 27.10.86 -- 8 UE 1123/84 --, GewArch 1987, S. 245) stellen bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen -- ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse -- die Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit in das Ermessen der Behörde.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Hiermit wird eine eigenständige Betriebsart bezeichnet, die u.a. durch eine im Vergleich zu sonstigen Schank- und Speisewirtschaften verlängerte Betriebszeit geprägt ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 02.10.1989, GewArch 1990, 70).

    In der Rechtsprechung (Hess. VGH, Urteil vom 02.10.1989, GewArch 1990, 70) wurde schon früher anerkannt, dass die Interessen der Besucher einer Diskothek nur bei einer über Mitternacht hinaus verlängerten Öffnungszeit befriedigt werden können.

  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 22 ZB 12.46

    Die Beurteilung von nächtlichem Lärm als schädliche Lärmeinwirkung auf die

    In diesem Sinn wird ein Sperrzeitbeginn um 0.00 Uhr bzw. um 1.00 Uhr trotz des geänderten Ausgehverhaltens gerade der jüngeren Gäste noch für verhältnismäßig erachtet (vgl. HessVGH vom 2.10.1989 Az. 8 UE 3318/88 RdNrn. 27 ff.; OVG Saarl vom 29.8.2006 Az. 1 R 21/06 RdNr. 93).
  • VG Bremen, 13.05.2015 - 5 V 155/15

    Anfechtung der Sperrzeitaufhebung, Änderung von Lärmschutzauflagen -

    Da derartige Tanzveranstaltungen üblicherweise erst ab Mitternacht ihren eigentlichen Beginn finden, - 15 - kann der Betrieb nicht auf die allgemeine Sperrzeit beschränkt werden (vgl. VGH Kassel, U. v. 02.10.1989 - 8 UE 3318/88 -, Rn. 26, juris).

    Umgekehrt sprechen die besonderen örtlichen Verhältnisse, wenn die Gaststätte in einem störungsempfindlicheren Gebiet liegt, für eine Sperrzeitverlängerung, jedenfalls lassen sie eine Sperrzeitverkürzung nicht zu (vgl. VGH Kassel, U. v. 02.10.1989 - 8 UE 3318/88 - , Rn. 30, juris).

  • VGH Hessen, 08.11.1995 - 14 TG 3375/95

    Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Rahmen eines einstweiligen

    Daß die typischen Merkmale einer Diskothek, wie eine großdimensionierte Musikanlage oder eine Plattentheke, eine Tanzfläche, eine mit der Musikanlage gekoppelte Lichtorgel, das Auftreten eines Diskjockeys, eine überdurchschnittlich laute Musikbeschallung und ein schneller Wechsel der Besucher, die ganz überwiegend aus Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bestehen (siehe dazu: Michel/Kienzle, Gaststättengesetz, § 3 Rdnr. 15: Regelmäßige Musikaufführungen; siehe auch Urteil des Senats vom 2. Oktober 1989 - 8 UE 3318/88 -), für den Betrieb der Antragstellerin ebenso wie zuvor für den Betrieb der Vorgängerin der Antragstellerin gegeben sind bzw. waren, ist nach Lage der Akten nicht in Zweifel zu ziehen.
  • VGH Hessen, 18.03.1992 - 14 UE 29/87

    Nachbarklage auf ordnungsbehördliches Einschreiten gegen eine Diskothek;

    Da der Betrieb einer Diskothek eine im Verhältnis zu einer Schank- und Speisewirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeiten besondere Betriebsart darstellt, deren betriebsartprägendes Merkmal hinsichtlich der Betriebszeit (Sperrzeitregelungen) gerade darin liegt, daß der Betrieb an Samstagen frühestens um 1.00 Uhr und an den übrigen Tagen frühestens um 0.00 Uhr endet (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 2. Oktober 1989 - 8 UE 3318/88 -, GewA 1990 S. 70), und eine Sperrzeitverlängerung dann rechtswidrig ist, wenn sie die Ausübung des Gaststättengewerbes in der erlaubten Betriebsart unmöglich macht - das ist namentlich der Fall, wenn in Folge der Sperrzeitverlängerung ein betriebsartprägendes Merkmal entfällt - (BVerwG, Urteil vom 5. November 1985 - 1 C 14.84 - GewA 1986, S. 96), scheidet in den Fällen wie im vorliegenden, in denen die gaststättenrechtliche Erlaubnis für die Betriebsart Diskothek keine anderslautende Betriebszeitregelung enthält, eine Vorverlegung des Beginns der Sperrzeit (Sperrzeitverlängerung) auf einen Zeitpunkt vor 1.00 Uhr in der Nacht zum Sonntag und vor 0.00 Uhr in den übrigen Nächten grundsätzlich aus (so Aßfalg, Gaststättenrechtliche Besonderheiten der Diskotheken, GewA 1987, S. 119/120, ebenso Kienzle, Betriebszeit und Sperrzeit bei Diskotheken, GewA 1987, S. 258, 261).
  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CE 11.2353

    Vorerst keine Sperrzeitverkürzung für Diskothek in Bamberg

    Aber allein das wirtschaftliche Interesse eines Betreibers oder die Nachfrage des Publikums stellen für sich genommen noch kein öffentliches Bedürfnis dar, ebenso wenig das Ziel, einen Sperrzeittourismus zu vermeiden (vgl. auch HessVGH vom 2.10.1989 Az. 8 UE 3318/88 RdNrn. 26 ff.).
  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 2 N 607/00

    Gaststättenrecht; Normenkontrollantrag gegen eine kommunale Sperrzeitverordnung;

    Insoweit liegt zudem eine Willensäußerung der kommunalen Volksvertretung vor, die einem öffentlichen Bedürfnis Ausdruck verliehen hat (vgl. HessVGH, Beschluss vom 2. Oktober 1989 - 8 UE 3318/88 - GewArch 1990, 70).
  • VGH Hessen, 02.07.1991 - 14 TH 3563/90

    Gaststätte - Umnutzung zur Diskothek; lärmrelevante Vorbelastungen

    Die Ausstattung einer Diskothek ist im allgemeinen durch eine großdimensionierte Musikanlage oder eine Plattentheke, eine Tanzfläche, eine mit der Musikanlage gekoppelte Lichtorgel, das Auftreten eines Diskjockeys und durch überdurchschnittlich laute Musikbeschallung gekennzeichnet (vgl. hierzu U. v. 02.10.1989 - 8 UE 3318/88 - GewArch 1990, 70 = NVwZ 1990, 183) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2007 - 6 B 10233/07

    Diskothek in Emmelshausen muss früher schließen

    Letzteres entspricht der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (8 UE 3318/88, GewArch 1990, 70; 14 UE 2626/89, GewArch 1996, 251) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (1 R 21/06, juris).
  • VGH Hessen, 24.11.1989 - 8 TH 3414/89

    Widerspruch gegen Sperrzeitverkürzung; vorläufiger Rechtsschutz gem VwGO § 80 Abs

    Wenn auch der bauplanungsrechtliche Gebietscharakter nur indizielle Bedeutung für die Zulässigkeit einer Sperrzeitverkürzung haben kann und darüber hinaus auch auf die Art, den Umfang und die tatsächliche Nutzung der Umgebung des Betriebes abgestellt werden muß (Hess. VGH, U. v. 02.10.89 -- 8 UE 3318/88 --), so ist im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, daß der Antragsgegner in dem angegriffenen Bescheid eine Reihe von Auflagen erteilt hat, deren Einhaltung und deren Eignung zum Schutze der Nachbarschaft durch das Vorbringen der Beigeladenen nicht glaubhaft als widerlegt angesehen werden können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 11 A 11179/94

    Ablehnung einer Sperrzeitverkürzung ; Zustimmung des Gemeinderats;

  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 68/86

    Verkürzung der Sperrzeit für eine Diskothek

  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 2362/88

    Verkürzung der Sperrzeit für eine Gaststätte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.11.1998 - 4 B 987/98

    Beeinträchtigung der Nachtruhe von Anwohnern durch Besucher einer Gaststätte;

  • VG Münster, 20.01.2010 - 9 L 504/09

    Anspruch eines Gaststättenbetriebes auf Aufhebung einer Sperrzeit von 5:00 - 6:00

  • VG Stuttgart, 03.08.2006 - 4 K 2841/06

    Notwendigkeit einer Verkürzung der gesetzlichen Sperrzeit für eine Diskothek;

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